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   VG Cottbus, 30.03.2009 - 6 L 318/08   

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https://dejure.org/2009,34197
VG Cottbus, 30.03.2009 - 6 L 318/08 (https://dejure.org/2009,34197)
VG Cottbus, Entscheidung vom 30.03.2009 - 6 L 318/08 (https://dejure.org/2009,34197)
VG Cottbus, Entscheidung vom 30. März 2009 - 6 L 318/08 (https://dejure.org/2009,34197)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Cottbus, 30.03.2009 - 6 L 318/08
    Darüber hinaus ergibt sich aus dem Wesen der einstweiligen Anordnung, die im Unterschied zur Entscheidung des Hauptsacherechtsstreits auf Vorläufigkeit angelegt ist, das grundsätzliche Verbot, die Hauptsache mit der Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz vorwegzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 WDS - VR2/04 -, zitiert nach Juris; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301.89 -, zitiert nach Juris; OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 N 217/05 -, zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 6 S 17/04

    Passivlegitimation und Rechtsweg bei Gleichbehandlungsanspruch nach § 6 Abs 1 S 1

    Auszug aus VG Cottbus, 30.03.2009 - 6 L 318/08
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist daher nur dann zulässig, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und unzumutbar schweren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen werden müsste (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 1 W 18/05 -, zitiert nach Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 N 55/05 -, zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. April 2004 - 6 S 17/04 -, zitiert nach Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2003 - 13 B 290/03 -, zitiert nach Juris; weitere Nachweise bei Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage, 2008, Rdnr. 190 ff., insbes. Fn. 76).
  • OVG Saarland, 18.01.2006 - 1 W 18/05

    Keine Zustimmung des Personalrats bei Organisationsmaßnahme

    Auszug aus VG Cottbus, 30.03.2009 - 6 L 318/08
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist daher nur dann zulässig, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und unzumutbar schweren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen werden müsste (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 1 W 18/05 -, zitiert nach Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 N 55/05 -, zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. April 2004 - 6 S 17/04 -, zitiert nach Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2003 - 13 B 290/03 -, zitiert nach Juris; weitere Nachweise bei Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage, 2008, Rdnr. 190 ff., insbes. Fn. 76).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2003 - 13 B 290/03

    Führung der Berufsbezeichnung "Podologin" und "Medizinische Fußpflegerin" ;

    Auszug aus VG Cottbus, 30.03.2009 - 6 L 318/08
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist daher nur dann zulässig, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und unzumutbar schweren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen werden müsste (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 1 W 18/05 -, zitiert nach Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 N 55/05 -, zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. April 2004 - 6 S 17/04 -, zitiert nach Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2003 - 13 B 290/03 -, zitiert nach Juris; weitere Nachweise bei Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage, 2008, Rdnr. 190 ff., insbes. Fn. 76).
  • VG Cottbus, 11.05.2017 - 6 K 607/14

    Anschluss- und Benutzungsrecht; Fernwärmeversorgung; Anspruch auf

    Grundsätzlich hat der Bürger nur einen Anspruch auf Teilhabe an der bestehenden Fernwärmeversorgung (vgl. zur Trinkwasserversorgung bereits Beschluss der Kammer vom 30. März 2009 - 6 L 318/08 -, zit nach juris, Rn. 7 ff.; ebenfalls zur Trinkwasserversorgung Bayerischer VGH, Urteil vom 3. März 2015 - 4 B 14.415 -, zit. nach juris, Rn. 29; VG Würzburg, Urteil vom 31. Mai 2000 - W 2 K 99.1379 -, zit. nach juris, Rn. 58; zur Löschwasserversorgung OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10 -. zit. nach juris, Rn. 38).

    Unabhängig davon genügte es grundsätzlich auch nicht, wenn ein solcher Anschluss einmal vorhanden gewesen sein sollte (vgl. VG ..., Beschluss vom 30. März 2009, a.a.O.).

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